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   BFH, 19.11.2008 - III R 105/07 (1)   

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BFH, 19.11.2008 - III R 105/07 (1) (https://dejure.org/2008,478)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2008 - III R 105/07 (1) (https://dejure.org/2008,478)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2008 - III R 105/07 (1) (https://dejure.org/2008,478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; FGO § 118 Abs. 2; SGB II § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1

  • openjur.de

    Erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch; Eingeschränkte Überprüfbarkeit durch BFH; Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten einer Beigeladenen

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder - mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt

  • Judicialis

    EStG 2002 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; ; SGB II § 7 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de

    Erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeld ? Lernbehinderung ? Unfähigkeit zum Selbstunterhalt des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Behinderung - Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld, wenn Kind hauptsächlich wegen Behinderung arbeitslos ist

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herleitung eines Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durch eine Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Prüfung des Vorliegens einer erheblichen Mitursächlichkeit

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für arbeitslose, behinderte Kinder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld für erwachsenen, arbeitslosen Behinderten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fähigkeit zum Selbstunterhalt bei behinderten Kindern

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kindergeld auch für arbeitslose behinderte Kinder über 21 Jahre

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für arbeitsloses behindertes Kind

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslose behinderte Kinder über 21 haben Anspruch auf Kindergeld - Behinderung muss nicht alleinige Ursache für die Arbeitslosigkeit sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 32 Abs. 4; SGB II § 7 Abs. 1
    Herleitung eines Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz ( EStG ) durch eine Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Prüfung des Vorliegens einer erheblichen Mitursächlichkeit

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
    Behinderung; Kausalität; Kindergeld; Lebensunterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 365
  • NJW 2009, 1295
  • FamRZ 2009, 600
  • DB 2009, 718
  • BStBl II 2010, 1057
  • BFH/NV 2009, 638
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01

    Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Entgegen der Auffassung der Familienkasse ist insoweit keine abstrakte Betrachtungsweise zulässig; vielmehr fordert der Gesetzgeber eine konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BFHE 197, 472, BStBl II 2002, 486; R 32.9 Abs. 2 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2005).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann die Ursächlichkeit der Behinderung entsprechend den Verwaltungsanweisungen grundsätzlich angenommen werden, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkmal "H" (hilflos) eingetragen ist oder der GdB 50 oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (BFH-Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 56/98, BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832; BFH-Beschluss in BFHE 197, 472, BStBl II 2002, 486; H 32.9 erster Anstrich EStR 2005, Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG-- 63.3.6.3.1 Abs. 2 Satz 1, BStBl I 2004, 743, 771).

    Dieser Erkenntnis liegt die zutreffende Annahme zugrunde, dass eine Beschäftigung schwerbehinderter Kinder unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes regelmäßig nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist (BFH-Beschluss in BFHE 197, 472, BStBl II 2002, 486).

  • FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04

    Keine Kindergeldaufhebung bei aus anderem Grund fortbestehenden Anspruch;

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Das FG hat zutreffend entschieden, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 2002 die Behinderung nicht die alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (ebenso Sächsisches FG, Urteile vom 26. Juni 2006 1 K 1565/04 (Kg), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 50, und vom 17. August 2004 3 K 2367/03 (Kg), EFG 2005, 391; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2007 14 K 5102/05 Kg, EFG 2007, 1339 --nur Leitsatz--).

    Dagegen kommt dem GdB eine wichtige indizielle Bedeutung für die Prüfung der Ursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt zu (vgl. Sächsisches FG, Urteil in EFG 2007, 50).

    Steht das behinderte Kind der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung und kann die Agentur für Arbeit in einem mittelfristigen Zeitraum keine Stellenangebote benennen, wird dies in der Regel gegen die Vermittelbarkeit des behinderten Kindes und damit für eine Ursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt sprechen (vgl. Sächsisches FG, Urteil in EFG 2007, 50; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2007, 1339).

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Ein Kind ist dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts ausreicht (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, und VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).

    Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 2002 führt eine Behinderung aber nur dann zu einer Berücksichtigung beim Kindergeld, wenn das Kind nach den Gesamtumständen des Einzelfalles wegen der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit); dem Kind muss es daher objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Ein Kind ist dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts ausreicht (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, und VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).

    Für den Streitzeitraum beginnend ab September 2005 ist der Grundbedarf mit 7 680 EUR zu bemessen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72).

  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99

    Kindergeld; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; schwerbehindertes,

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Es handelt sich bei diesen Regelungen um eine im Interesse der Rechtsanwendungsgleichheit vorgenommene Konkretisierung des Grundsatzes, dass die Frage, ob die Behinderung ursächlich für das Außerstandesein des Kindes zum Selbstunterhalt ist, nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326).

    Die Rechtsprechung hat demgemäß bei einem GdB von 100 und dem Merkmal H in der Regel eine Kausalität angenommen, auch wenn eine (Teil-)Erwerbstätigkeit theoretisch möglich gewesen sein sollte (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 VIII R 10/03, BFH/NV 2004, 784, und in BFH/NV 2004, 326).

  • FG Nürnberg, 18.12.2006 - VI 305/06

    Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages;

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Das FG hat zutreffend entschieden, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 2002 die Behinderung nicht die alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (ebenso Sächsisches FG, Urteile vom 26. Juni 2006 1 K 1565/04 (Kg), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 50, und vom 17. August 2004 3 K 2367/03 (Kg), EFG 2005, 391; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2007 14 K 5102/05 Kg, EFG 2007, 1339 --nur Leitsatz--).

    Steht das behinderte Kind der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung und kann die Agentur für Arbeit in einem mittelfristigen Zeitraum keine Stellenangebote benennen, wird dies in der Regel gegen die Vermittelbarkeit des behinderten Kindes und damit für eine Ursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt sprechen (vgl. Sächsisches FG, Urteil in EFG 2007, 50; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2007, 1339).

  • FG Sachsen, 17.08.2004 - 3 K 2367/03

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines behinderten Kindes; Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Das FG hat zutreffend entschieden, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 2002 die Behinderung nicht die alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (ebenso Sächsisches FG, Urteile vom 26. Juni 2006 1 K 1565/04 (Kg), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 50, und vom 17. August 2004 3 K 2367/03 (Kg), EFG 2005, 391; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2007 14 K 5102/05 Kg, EFG 2007, 1339 --nur Leitsatz--).

    Würde man eine ausschließliche Ursächlichkeit der Behinderung für die fehlende eigene Fähigkeit des Kindes zur Unterhaltssicherung verlangen, so würde man die Kindergeldberechtigung arbeitsloser behinderter Kinder insbesondere in Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit leerlaufen lassen; denn in der Regel ist die Arbeitsmarktsituation zumindest mitursächlich für den unzureichenden beruflichen Erfolg des behinderten Kindes (Sächsisches FG, Urteil in EFG 2005, 391).

  • BFH, 01.08.2001 - II R 47/00

    ErbSt; Kaufrechtsvermächtnis

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Die Beigeladene ist im Revisionsverfahren nicht vertreten und es ist auch nicht erkennbar, dass ihr besondere außergerichtliche Kosten entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 2001 II R 47/00, BFH/NV 2002, 788, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 17/02

    Vermögen eines volljährigen behinderten Kindes, welches das 27. Lebensjahr noch

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Erbringt der Steuerpflichtige keinen Einzelnachweis, kann der jeweils maßgebliche Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 1 bis 3 EStG 2002) als Anhalt für den betreffenden Mehrbedarf dienen (z.B. BFH-Urteile vom 19. August 2002 VIII R 17/02, BFHE 200, 219, BStBl II 2003, 88, und VIII R 51/01, BFHE 200, 212, BStBl II 2003, 91).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Auszug aus BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
    Ist die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und verstößt sie auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 51/01

    Berücksichtigung behinderter Kinder

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 56/98

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

  • BFH, 28.01.2004 - VIII R 10/03

    Volljähriges behindertes Kind - Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

  • FG Düsseldorf, 08.02.2007 - 14 K 5102/05

    Kindergeld; Behinderung; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Möglichkeit der Ausübung

  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2007 - 1 K 316/04

    Anspruch auf Kindergeld - Ursächlichkeit einer Körperbehinderung für die

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 87/00

    Kindergeld für Schwerbehinderte nach Studienabschluss

  • BFH, 30.01.2024 - III R 42/22

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem

    Die Inhaftierung begründe ebenso wie eine allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt oder andere Umstände, wie zum Beispiel mangelnde Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung oder Ablehnung von Stellenangeboten, die zur Arbeitslosigkeit des behinderten Kindes und damit zu dessen Unfähigkeit zum Selbstunterhalt führen (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 19.11.2008 - III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.b; vom 15.03.2012 - III R 29/09, BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892, Rz 13), keine Berücksichtigung als Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 30.04.2014 - XI R 24/13, BFHE 245, 66, BStBl II 2014, 1014, Rz 33).

    (1) Im Zusammenhang mit einem arbeitslosen behinderten Kind hat der Senat bereits entschieden, dass nicht jede einfache Mitursächlichkeit ausreicht, sondern vielmehr die Mitursächlichkeit der Behinderung für die fehlende Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt erheblich sein muss (vgl. Senatsurteile vom 19.11.2008 - III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.c; vom 15.03.2012 - III R 29/09, BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892, Rz 11, 13).

  • BFH, 22.10.2009 - III R 50/07

    Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die

    Die Entscheidung, ob eine erhebliche Mitursächlichkeit gegeben ist, hat das FG unter Würdigung der Umstände des einzelnen Falles zu treffen (Bestätigung des Senatsurteils vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638, unter II. 1. a, m. w. N.) ist ein behindertes Kind außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt nicht mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bestreiten kann.

    Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nur dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass das Kind nicht seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten kann (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638, unter II. 1. b c, m. w. N.).

    Ist im Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder im Feststellungsbescheid das Merkmal "H" (hilflos) eingetragen, kann grundsätzlich eine Ursächlichkeit angenommen werden (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638, unter II. 1. b, m. w. N.).

    d) Als Indiz dafür, ob das Kind seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten kann, kommen Feststellungen in ärztlichen Gutachten - der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit oder eines vom Gericht beauftragten ärztlichen Sachverständigen - in Betracht, in welchem Umfang das Kind nach Art und Schwere seiner Behinderung in der Lage ist, eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638, unter II. 2. a, m. w. N.).

    e) Ein Indiz für eine Vermittelbarkeit des behinderten Kindes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann z. B. auch eine - nicht behinderungsspezifische - Berufsausbildung sein (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638, unter II. 2. d).

    f) Steht das behinderte Kind der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung und kann die Agentur in einem mittelfristigen Zeitraum keine Stellenangebote benennen oder hat sich das behinderte Kind mittelfristig mehrfach erfolglos beworben, wird dies in der Regel gegen dessen Vermittelbarkeit sprechen und somit dafür, dass die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich war für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638, unter 2. e).

    Das Urteil des FG, das vor dem Grundsatzurteil des Senats in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638 ergangen ist, war aufzuheben, weil das FG bei seiner Entscheidung nicht alle zu berücksichtigenden Umstände und Indizien in seine Würdigung einbezogen hat.

    Kommt das FG bei erneuter Würdigung des Sachverhalts nach den Kriterien des Senatsurteils in BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638 zu dem Ergebnis, die Behinderung sei nicht in erheblichem Umfang mitursächlich dafür gewesen, dass T keine Arbeit gefunden hat, hat es zu ermitteln, wie hoch der tatsächliche Lebensbedarf (Grundbedarf und behinderungsbedingter Mehrbedarf) von T gewesen ist und ob der in der Regel für eine Tätigkeit von 20 Wochenstunden gezahlte Arbeitslohn ausgereicht hätte, um den gesamten Lebensbedarf von T zu finanzieren.

  • BFH, 22.12.2011 - III R 46/08

    Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.a, m.w.N.) ist ein behindertes Kind außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt nicht mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bestreiten kann.

    Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nur dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass das Kind nicht seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten kann (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.b und c).

    aa) Nicht ursächlich ist die Behinderung in der Regel bei einem GdB von weniger als 50. Bei einem GdB von 50 --wie im Streitfall-- oder mehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.b).

    Entscheidend kann nur die konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes sein (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.2.a).

    Dagegen spricht ein GdB unter 50 eher gegen eine Kausalität der Behinderung (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.2.c).

    Behinderungsspezifische Ausbildungen und Praktika sprechen eher gegen eine Vermittelbarkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt, da sie möglicherweise den Schluss auf nur bedingte Einsatzmöglichkeiten zulassen (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.2.d).

    ee) Steht das behinderte Kind der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung und kann die Agentur für Arbeit in einem mittelfristigen Zeitraum keine Stellenangebote benennen oder hat sich das behinderte Kind mittelfristig mehrfach erfolglos beworben, wird dies in der Regel gegen dessen Vermittelbarkeit sprechen und somit dafür, dass die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich war für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.2.e).

    Das Urteil des FG, das vor den Grundsatzurteilen des Senats in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057 und in BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38 ergangen ist, war aufzuheben, weil das FG bei seiner Entscheidung nicht alle zu berücksichtigenden Umstände und Indizien in seine Würdigung einbezogen hat.

    Kommt das FG bei erneuter Würdigung des Sachverhalts nach den Kriterien des Senatsurteils in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057 zu dem Ergebnis, die Behinderung sei nicht in erheblichem Umfang mitursächlich dafür gewesen, dass T keine Arbeit gefunden hat, hat es zu ermitteln, wie hoch ihr tatsächlicher Lebensbedarf (Grundbedarf und behinderungsbedingter Mehrbedarf) gewesen ist und ob der in der Regel für eine von ihr ausübbare Tätigkeit gezahlte Arbeitslohn ausgereicht hätte, um ihren gesamten Lebensbedarf zu finanzieren.

  • BFH, 15.03.2012 - III R 29/09

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem

    Dem Kind muss es daher objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, m.w.N.).

    Im Zusammenhang mit einem arbeitslosen behinderten Kind hat der Senat entschieden, dass nicht jede einfache Mitursächlichkeit ausreicht, sondern dass die Mitursächlichkeit der Behinderung vielmehr erheblich sein muss (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    Die Frage, ob eine Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang mitursächlich ist, hat das FG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    An Hand welcher Indizien dies durch das FG zu beurteilen ist, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    Insbesondere liegt hierin --entgegen der Auffassung der Familienkasse-- kein Widerspruch zu den Ausführungen im Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, nach denen zwar einerseits eine Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt, diese andererseits aber doch erheblich sein muss.

    b) Für die Monate März bis Juli 2002, in denen T vorübergehend arbeitslos war, hat das FG nach den Kriterien des Senatsurteils in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057 zu prüfen, ob nicht die Behinderung in erheblichem Maße für die Beschäftigungslosigkeit ursächlich war.

  • BFH, 19.01.2017 - III R 44/14

    Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes

    a) Sollte sich eine Behinderung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG nicht feststellen lassen, geht der fehlende Nachweis der Behinderung nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten des Kindergeldberechtigten (z.B. Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.c; vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 1409, Rz 14, m.w.N.).
  • FG Köln, 29.09.2010 - 12 K 528/09

    Bindungswirkung eines zuvor ergangenen Ablehnungsbescheides; Ursächlichkeit einer

    Der behinderungsbedingte Mehrbedarf kann, wenn kein Einzelnachweis erfolgt, mit dem nach § 33 b Abs. 1-3 EStG maßgebenden Behinderten-Pauschbetrag angesetzt werden (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638).

    Vielmehr genügt eine mit Ursächlichkeit, die allerdings erheblich sein muss (BFH-Urteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639 und vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975).

    Ob die Behinderung in erheblichem Umfang mit ursächlich ist, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BFH-Urteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639 und vom 28. Mai 2009 III R 72/06, BFH/NV 2009, 1975).

    Dagegen spricht ein GdB unter 50 eher gegen eine Kausalität der Behinderung (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638).

    Entscheidend ist die konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638 vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).

    Behinderungsspezifische Ausbildungen und Praktika sprechen dagegen eher gegen eine Vermittelbarkeit, da sie den Schluss auf nur bedingte Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsmarkt zulassen (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638).

    Steht das behinderte Kind der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung und kann diese in einem mittelfristigen Zeitraum keine Stellenangebote benennen, wird dies in der Regel gegen die Vermittelbarkeit des behinderten Kindes und damit für eine Ursächlichkeit der Behinderung sprechen (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638).

  • BFH, 13.04.2016 - III R 28/15

    Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein behindertes Kind dann außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann (z.B. Senatsurteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.a; vom 11. April 2013 III R 35/11, BFHE 241, 499, BStBl II 2013, 1037, Rz 14; vom 5. Februar 2015 III R 31/13, BFHE 249, 144, BStBl II 2015, 1017, Rz 13; BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.b, und vom 24. August 2004 VIII R 83/02, BFHE 207, 244, BStBl II 2007, 248, unter II.1.b).

    Der gesamte Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich aus dem Grundbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen (z.B. Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.a; in BFHE 249, 144, BStBl II 2015, 1017, Rz 13; BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.c, und vom 14. Dezember 2004 VIII R 59/02, BFH/NV 2005, 1090, unter II.1.a).

    Werden die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, kann der maßgebliche Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG als Anhalt für den Mehrbedarf dienen (Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, Rz 16, m.w.N., und vom 22. Oktober 2009 III R 50/07, BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38, Rz 10).

  • BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise

    Die Ursächlichkeit der Behinderung kann grundsätzlich angenommen werden, wenn der GdB 50 oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (BFH-Urteile vom 16. April 2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738, und vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    Im Zusammenhang mit einem arbeitslosen behinderten Kind hat der BFH entschieden, dass die Behinderung nicht die alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; die erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung ist insoweit ausreichend (BFH-Urteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.c, Rz 21; in BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892, Rz 11).

    Dies entspricht den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 738; in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057), wonach neben dem GdB weitere besondere Umstände vorliegen müssen, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes als ausgeschlossen erscheint.

  • FG Düsseldorf, 23.05.2013 - 14 K 2164/11

    Kindergeld: Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum

    Insoweit werde auf die Urteile des BFH vom 19.11.2008 III R 105/07 und vom 15.03.2012 II R 29/09 verwiesen.

    Andererseits ergibt sich aus dem Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, dass nicht jede einfache Mitursächlichkeit ausreicht; vielmehr folgt aus dem Tatbestandsmerkmal "... wegen... Behinderung außer Stande ist", dass die Mitursächlichkeit der Behinderung erheblich sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 19.11.2008 III R 105/07, BFHE 223, 356, BStBl II 2010, 1057).

    Je höher der GdB ist, desto stärker wird die Vermutung, dass die Behinderung der erhebliche Grund für die fehlende Erwerbstätigkeit ist (vgl. BFH-Urteil vom 19.11.2008 III R 105/97, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057 m.w.N.).

    Der Entscheidung der Behörde über die Gewährung von ALG II kommt deshalb im Rahmen der Gesamtbeurteilung nur Indizwirkung zu (vgl. BFH-Urteil vom 19.11.2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    Der Beigeladene war im Klageverfahren nicht vertreten und es ist auch nicht erkennbar, dass ihm besondere außergerichtliche Kosten entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 19.11.2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

  • BFH, 09.06.2011 - III R 61/08

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind -

    a) Das Tatbestandsmerkmal "außerstande ist, sich selbst zu unterhalten" ist gegeben, wenn das Kind über keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts --bestehend aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf-- ausreicht (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, m.w.N.).

    b) Für den Fall, dass M im Streitzeitraum arbeitslos gewesen sein sollte, wird zur Frage der Ursächlichkeit der Behinderung für die fehlende Fähigkeit zum Selbstunterhalt auf die Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057 und vom 22. Oktober 2009 III R 50/07 (BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38) hingewiesen.

    Diese Entscheidung hat das FG als Tatsacheninstanz unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles und unter Abwägung der für und gegen eine Mitursächlichkeit sprechenden Indizien zu treffen (vgl. zum Ganzen Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057; in BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38).

  • BFH, 30.04.2014 - XI R 24/13

    Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft

  • BFH, 11.04.2013 - III R 35/11

    Kindergeldrechtliche Erfassung monatlich wiederkehrender Einkünfte und Bezüge im

  • BFH, 05.02.2015 - III R 31/13

    Elterngeldzahlungen als Bezüge eines behinderten Kindes - Antragsbefugnis und

  • BFH, 12.12.2012 - VI R 101/10

    Kindergeld: Behinderungsbedingter Mehrbedarf eines volljährigen behinderten

  • BFH, 28.05.2009 - III R 16/07

    Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind - Mitursächlichkeit der

  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von

  • BFH, 09.02.2012 - III R 47/08

    Kindergeld: Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eines studierenden Kindes, Nachweis

  • FG Nürnberg, 13.10.2011 - 6 K 576/11

    Anspruch auf Kindergeld für volljähriges, behindertes Kind

  • BFH, 26.08.2010 - III R 88/08

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2012 - 2 V 3/12

    Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger, der Leistungen der

  • BFH, 04.08.2011 - III R 24/09

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09

    Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind

  • FG München, 13.01.2017 - 7 K 1768/15

    Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen

  • BFH, 23.02.2012 - V R 39/11

    Zum Nachweis der Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG - kein

  • BFH, 28.05.2009 - III R 72/06

    Kindergeld für ein seelisch behindertes Kind

  • FG Köln, 13.03.2014 - 15 K 768/09

    Kindergeld für ein psychisch krankes Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2011 - 4 K 4137/09

    Kindergeld für behindertes Kind bei den Grundbedarf des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 191/19

    Zur Feststellung einer seelischen Behinderung im Rahmen der

  • FG Hamburg, 26.10.2022 - 5 K 181/19

    Kindergeldrecht: Kindergeld für ein behindertes Kind, welches in einem

  • FG Niedersachsen, 20.07.2021 - 12 K 226/20

    Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind mit einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2010 - 4 V 4226/09

    Kindergeld für behindertes Kind aufgrund Heranziehung zu einem Unterhaltsbeitrag

  • BFH, 08.08.2013 - III R 30/12

    ALG II-Nachzahlung an ein behindertes Kind - ALG II als Bezüge i. S. des § 32

  • FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13

    § 32 Abs.4 S.1 Nr.3 EStG, § 82 FGO, § 412 Abs.1 ZPO

  • FG München, 29.03.2011 - 13 K 617/10

    Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld nach dem SGB II für das

  • BFH, 21.01.2010 - III R 22/08

    Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhafter Zusammenveranlagung - Berücksichtigung

  • BFH, 22.11.2012 - V R 60/10

    Praktikum als Berufsausbildung beim Kindergeld

  • BFH, 21.01.2010 - III R 17/07

    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • FG Hamburg, 12.11.2020 - 6 K 314/19

    Kindergeld für ein volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18

    Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 1 K 2137/21

    Kindergeldberechtigung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: Berücksichtigung einer

  • FG München, 14.11.2013 - 5 K 3573/11

    Beweislastumkehr bei Behinderung

  • FG Bremen, 28.07.2016 - 3 K 1/16

    Unzulässigkeit eines Kindergeldanspruchs bei einem 21-jährigen Kind

  • FG Saarland, 21.01.2010 - 2 K 1173/08

    Kindergeld für halbtags als Küchenhilfe beschäftigtes behindertes Kind: Prüfung

  • FG Nürnberg, 10.12.2014 - 3 K 361/14

    Schmerzensgeldrente eines behinderten Kindes als in die Berechnung der Fähigkeit

  • BFH, 13.12.2012 - III B 102/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer beantragten Termins

  • BFH, 13.09.2012 - III B 140/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 3 K 3079/17

    Behinderung eines Kindes als "Tatsache" i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO -

  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 11 K 419/13

    Keine Ungleichbehandlung behinderter Kinder durch § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2008 - 4 K 397/04

    Kindergeld für behindertes Kind bei Erwerbstätigkeit des Kinds

  • BFH, 29.06.2012 - III S 35/11

    Zweitgutachten zur Feststellung des Grads der Behinderung

  • FG Münster, 23.01.2018 - 12 K 4010/16

    Kindergeld - In welchem Zeitraum sind Nachzahlungen zu Kostenbeiträgen für eine

  • FG München, 27.08.2015 - 10 K 3121/14

    Kindergeld für drogenbedingt behindertes Kind bei Zurückstellung der

  • FG München, 04.06.2019 - 12 K 1944/17

    Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 37/20

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

  • FG München, 23.11.2015 - 7 K 2183/13

    Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder

  • FG Düsseldorf, 12.10.2011 - 7 K 2181/10

    Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld für ein volljähriges Kind mit einer

  • FG München, 01.08.2023 - 12 K 1177/23

    Gewinnfeststellungsbescheid, Feststellungsverjährung, Bilanzzusammenhang,

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 16/21

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 5/08
  • FG Thüringen, 28.02.2023 - 3 K 150/20

    Kindergeld für ein verheiratetes, behindertes Kind - Zur Beurteilung der

  • FG Münster, 09.08.2013 - 14 K 4138/10

    Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz als Voraussetzung für die Gewährung

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 4 K 1218/12

    Kein Kindergeldanspruch bei vorliegender Fähigkeit zum Selbstunterhalt eines

  • FG München, 20.03.2014 - 5 K 3011/12

    Kindergeld, Außerstande Sein eines über 18-jährigen Kind sich selbst zu

  • FG Düsseldorf, 07.01.2020 - 10 K 2260/18

    Kindergeldanspruch aufgrund einer Behinderung: Unsubstantiierter Beweisantrag zur

  • LSG Thüringen, 28.12.2017 - L 5 SB 336/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - rückwirkende

  • FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13

    Kein Anspruch auf Kindergeld für behindertes Kind mit Einkünften über dem

  • FG Sachsen, 21.06.2011 - 6 K 2292/06

    Kindergeldanspruch für volljährigen behinderten Sohn mit einem Grad der

  • FG München, 26.07.2010 - 10 K 3114/09

    Kein Kindergeldanspruch für behindertes Kind bei ausreichenden Sozialleistungen

  • FG München, 06.08.2013 - 10 K 2628/11

    Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind

  • FG München, 21.10.2010 - 10 K 3172/09

    Keine Berücksichtigung von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge und zur

  • FG Sachsen, 26.10.2011 - 8 K 719/11

    Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind ermessensfehlerhaft bei

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